TH K TV – Tür verschlossen und Herd an
Einem Bewohner eines Mehrfamilienhauses war die Wohnungseingangstür zugefallen und der in der Wohnung befindliche Herd war noch eingeschaltet. Es wurde sich Zugang zu der Wohnung verschafft und die auf dem heißen Herd befindlichen Gegenstände entfernt. Durch das schnelle Vorgehen kam es zu keiner Rauchentwicklung und es entstand kein Sachschaden.