S wie Sonderrechte
Sonderrechte im Straßenverkehr dürfen wir als Feuerwehr nach §35 StVO in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ist oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind. Sie erkennen das an: Blaulicht und Einsatzhorn! Welche Befreiungen benötigen wir auf der Einsatzfahrt? Befreiung hinsichtlich… Rechtsfahrgebot Geschwindigkeit […]