FEU K BMA – piept Rauchwarnmelder
In einer Wohnung piepte eine Rauchwarnmelder. Nachbarn hatten, bereits unter dem Hinweis, dass kein Rauch oder Feuer sichtbar ist, richtigerweise die Feuerwehr alarmiert. Die Wohnung wurde unter Beisein der Polizei geöffnet und überprüft. Es konnte kein Feuer festgestellt werden. Der Rauchwarnmelder wurde abgeschaltet und die Wohnung an die Polizei übergeben.

