Sonderrechte im Straßenverkehr dürfen wir als Feuerwehr nach §35 StVO in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ist oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.

Sie erkennen das an: Blaulicht und Einsatzhorn!

Welche Befreiungen benötigen wir auf der Einsatzfahrt?

Befreiung hinsichtlich…

  • Rechtsfahrgebot
  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Überholen
  • Vorfahrt
  • Rotlicht
  • Vorschriftzeichen.

Allerdings müssen wir diese immer verhältnismäßig und eingeschränkt anwenden.

Was bedeutet das für Sie als Verkehrsteilnehmer wenn Sie uns mit Blaulicht und Einsatzhorn sehen? Sofort freie Bahn schaffen!

Und am Besten gleich vorausschauend eine Rettungsgasse bilden!

Weitere Infos zum Sonderrecht und dem blauen Blinklicht finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 Sonderrechte und § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.