FEU K – Unratbrand / angemeldetes Osterfeuer
Ein Anwohner hatte ein „baumhohes“ Feuer in seiner Nachbarschaft gemeldet. An der Einsatzstelle, die abweichend von der gemeldeten Adresse war, konnte jedoch schnell Entwarnung gegeben werden. Es handelte sich dabei um ein angemeldetes Osterfeuer. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.