U wie Unterpallung
Eigensicherung und das sicherstellen, dass eine verunfallte Person durch die Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr nicht noch weiter geschädigt wird, sind absolute Grundsätze beim Vorgehen an Einsatzstellen. Dazu gehört unter anderem auch das „Abstützen von Lasten bei Hebevorgängen“ wie es in der Feuerwehrdienstvorschrift Nr.1 bezeichnet wird. Vereinfacht gesagt, wann immer eine Last, z.B. einen umgestürzten Betonpfeiler, angehoben […]